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Sternenkinder – Rechte für früh verstorbene Kinder (Fehlgeburten)

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Sternenkinder – Rechte für früh verstorbene Kinder (Fehlgeburten)

Auch in Österreich ist der Begriff „Sternenkind“ verbreitet. Als Sternenkinder bezeichnet man Kinder die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Aber auch ältere Kinder werden oft liebevoll von ihren Eltern so genannt. Selten benutzt man auch die Worte Schmetterlings- oder Engelskinder. Nicht zu vergessen sind auch die Kinder, die durch einen Schwangerschaftsabbruch oder plötzlichen Kindstod ihren Weg nicht zu Ende gehen konnten (http://sternenkinder.info).

Wikipedia, 11. Juli 2017:

Im Jahre 2012 wurde von einer betroffenen Mutter, Anita Ogris, eine Online-Petition ins Leben gerufen, mit dem Ziel österreichweit per Bundesgesetz die Voraussetzung dafür zu schaffen, ein Kind auf Wunsch der Eltern im Standesamt eintragen und beurkunden lassen zu können, auch wenn ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm vorliegt. Idealerweise solle eine Eintragung für alle fehlgeborenen Kinder ab Feststellung der Schwangerschaft möglich werden.

Am 22. Mai 2014 wurde die Petition „Abschaffung der 500 Gramm Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“ von Abgeordneten zum Nationalrat (SPÖ) Hermann Lipitisch gemeinsam mit der Initiatorin und dem Verein Pusteblume an Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer überreicht. Der parlamentarischen Petition stimmten 3095 Österreicherinnen und Österreicher zu.

Am 22. Oktober 2014 hat der Nationalrat der geforderten Gesetzesänderung “Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister” EINSTIMMIG zugestimmt. Der 6 Parteien-Entschließungsantrag lautete: „Die Bundesregierung wird ersucht, eine Gesetzesinitiative zu erarbeiten und dem Nationalrat als Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der rechtliche Rahmen geschaffen wird, dass auf Wunsch der Eltern auch im österreichischen Recht fehlgeborene Kinder beurkundet werden können.“

Am 22. November 2016 erfolgte der Beschluss zur Gesetzesänderung im Ministerrat und am 14. Dezember 2016 im Plenum des Nationalrates. Am 22. Dezember 2016 stimmte der Bundesrat der Gesetzesänderung zu.

Mit Inkrafttreten des geänderten Bundesgesetzes über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) ist es ab 1. April 2017 in Österreich möglich, dass frühverstorbene Kinder (Fehlgeburten) unter 500 Gramm Geburtsgewicht ins Personenstandsregister eingetragen werden können und sich eine Urkunde ausstellen zu lassen. Die Eintragung ist freiwillig

, zeitlich unbegrenzt rückwirkend, mit einer ärztlichen Bestätigung von der Mutter oder dem Vater (mit dem Einverständnis der Mutter) möglich und kann am Standesamt beantragt werden.

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